Der Kindergartenbeitrag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Am Anfang jeden Kindergartenjahres haben die Eltern in einer schriftlichen Selbstauskunft die Summe ihres anrechenbaren Einkommens dem Träger des Kindergartens anzugeben. Entsprechend der Selbstauskunft wird der Elternbeitrag festgesetzt.
Beitragspflicht entsteht mit dem Beginn des ersten Kalendertages des Monats, in dem das Kind aufgenommen wird. Im laufenden Kindergartenjahr kann jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden. Ausgenommen sind die letzten zwei Monate vor Ende des Kindergartenjahres.
Ab dem 1. August 2018 gilt in Niedersachsen die Betragsfreiheit in Kindertagesstätten für Kinder im Alter von 3 Jahren!
Hier finden Sie die aktuelle Tabelle der Kita-Beiträge:
Sollten Sie Fragen zum Kindergartenbeitrag haben, melden Sie sich bitte im Rechnungsführungsbüro bei Frau Gieskemeyer unter: Tel.: 05491 / 908 90 81